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Leberflecke & Hautveränderungen – chirurgische Entfernung
Leberflecke und andere umschriebene Hautveränderungen können aus medizinischen oder persönlichen Gründen störend sein. Viele Veränderungen sind gutartig und müssen nicht entfernt werden. Eine chirurgische Entfernung kann jedoch sinnvoll sein, wenn ein Befund mechanisch stört, wiederholt gereizt oder verletzt wird oder diagnostisch abgeklärt werden soll.
Wer beurteilt auffällige Leberflecke?
Die systematische Hautkrebsvorsorge und die Untersuchung der gesamten Haut gehören in die dermatologische Betreuung. Wird dort oder bei einer anderen Untersuchung die Entfernung einer bestimmten Hautveränderung empfohlen, können wir die chirurgische Exzision übernehmen.
Wie wird eine Hautveränderung entfernt?
Viele umschriebene Hautveränderungen lassen sich in örtlicher Betäubung vollständig ausschneiden. Schnittführung und Wundverschluss planen wir unter Berücksichtigung von Lage, Größe und natürlichem Verlauf der Hautlinien.
Bleibt eine Narbe?
Wo Haut chirurgisch durchtrennt wird, entsteht eine Narbe. Unser Ziel ist eine möglichst günstige Narbenlage und sorgfältige Wundheilung. Eine unsichtbare Narbe können wir nicht versprechen. Gerade bei einer rein kosmetisch störenden Veränderung sollte deshalb auch abgewogen werden, ob die spätere Narbe gegenüber dem ursprünglichen Befund tatsächlich einen Vorteil darstellt.
Jede entfernte Hautveränderung wird untersucht
Jede von uns entfernte Hautveränderung wird feingeweblich untersucht. Das Präparat wird durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Pathologie mikroskopisch beurteilt.
Was wir entfernen, lassen wir auch untersuchen. Ergibt die Histologie einen unerwarteten oder behandlungsbedürftigen Befund, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und besprechen das weitere Vorgehen.